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   LSG Rheinland-Pfalz, 16.10.2006 - L 2 R 129/05   

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https://dejure.org/2006,5764
LSG Rheinland-Pfalz, 16.10.2006 - L 2 R 129/05 (https://dejure.org/2006,5764)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.10.2006 - L 2 R 129/05 (https://dejure.org/2006,5764)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - L 2 R 129/05 (https://dejure.org/2006,5764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Ansprüchen auf Säumniszuschläge bei Nachversicherungsbeiträgen zur Altersversorgung bei Beamten; Vorliegen eines vorsätzlichen Vorenthaltens von Versorgungsbeiträgen; Durchführung der Nachversicherung nach der Beendigung von Beamtenverhältnissen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nachversicherung in der Rentenversicherung, Verjährung von Ansprüchen auf Säumniszuschläge, vorsätzliches Vorenthalten von Nachversicherungsbeiträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 425 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.10.2006 - L 2 R 129/05
    Das Bundessozialgericht unterscheide in seinem Urteil vom 30.3.2000 - B 12 KR 14/99 R darüber hinaus hinsichtlich des Kennenmüssens der rechtlichen Vorschriften zwischen kleinen Betrieben ohne entsprechendes Fachpersonal und Arbeitgebern mit Fachpersonal.

    Das BSG hat hierzu entschieden, dass es für die Anwendung der langen Verjährungsfrist genügt, wenn der Vorsatz des Beitragsschuldners spätestens bis zum Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist vorliegt (BSG, Urteil von 30.3.2000, aaO).

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.10.2006 - L 2 R 129/05
    Dabei genügt es, dass der Beitragspflichtige die Verletzung seiner Beitragspflicht, d.h. den rechtswidrigen Erfolg für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (BSG, Urteil vom 13.8.1996- 12 RK 76/94 in SozR 3- 2400 § 25 Nr. 6, S. 26 mwN; Urteil vom 26.1.2005- B 12 KR 3/04 R in SozR 4-2400 § 23a Nr. 3; KassKomm- Seewald, § 25 Rn. 6; Udsching in Hauck/Noftz, SGB IV, K § 25 Rz. 4).

    Es existierte weder eine "unüberschaubare Rechtslage" hinsichtlich der Pflicht zur Nachentrichtung (anders in dem der Entscheidung des BSG vom 13.8.1996, aaO, zugrunde liegenden Fall) noch kam im Zeitpunkt des Ausscheidens der Beigeladenen aus dem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis beim klagenden Land einer der der Nachentrichtungspflicht entgegenstehenden Aufschubtatbestände in Betracht, wie der Inhalt der beigezogenen Personalakte belegt.

  • LSG Saarland, 11.11.2004 - L 1 RA 65/02

    Nachversicherungsfall - unversorgtes Ausscheiden aus einem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.10.2006 - L 2 R 129/05
    Soweit die Klägerin auf das Urteil des LSG für das Saarland vom 11.11.2004 L 1 RA 65/02 verweist, steht dieses Urteil der getroffenen Entscheidung bei näherer Prüfung nicht entgegen.
  • BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 5/91

    Sozialversicherung - Verjährung - Nebenleistungen - Vorsätzliche Vorenthaltung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.10.2006 - L 2 R 129/05
    Einer vorsätzlichen Vorenthaltung auch der Nebenforderungen bedarf es nicht (BSG, Urteil vom 8.4.1992- 10 RAr 5/91= SozR 3 2400 § 25 Nr. 4= BSGE 70, 261, 265).
  • BGH, 20.03.2003 - III ZR 305/01

    Begriff des Vorenthaltens von Beiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.10.2006 - L 2 R 129/05
    Erst recht muss diese lange Frist für Beiträge gelten, deren Fälligkeit zum Zeitpunkt des Ausscheidens des unversorgten Beamten bereits bekannt ist und deren Abführung unterlassen wird (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 20.3.2003- III ZR 305/01 KG).
  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 13/89

    Sozialversicherungsbeitrag - Umlage gemäß § 14 LFZG - Verjährung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.10.2006 - L 2 R 129/05
    Trotz dieser Rechtsänderung muss zwar zum Vorsatz weiterhin das Vorliegen des inneren (subjektiven) Tatbestandes anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls bezogen auf den betreffenden Beitragsschuldner durch Sachverhaltsaufklärung individuell ermittelt werden, so dass allgemein gehaltene Aussagen zum Vorliegen des subjektiven Tatbestandes nicht ausreichen (BSG, Urteil vom 21.6.1990 - 12 RK 13/89, Urteil vom 30.3.2000 - B 12 KR 14 /99 R = SozR 3 2400 § 25 Rdnr. 7).
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.10.2006 - L 2 R 129/05
    Dabei genügt es, dass der Beitragspflichtige die Verletzung seiner Beitragspflicht, d.h. den rechtswidrigen Erfolg für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (BSG, Urteil vom 13.8.1996- 12 RK 76/94 in SozR 3- 2400 § 25 Nr. 6, S. 26 mwN; Urteil vom 26.1.2005- B 12 KR 3/04 R in SozR 4-2400 § 23a Nr. 3; KassKomm- Seewald, § 25 Rn. 6; Udsching in Hauck/Noftz, SGB IV, K § 25 Rz. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2016 - L 14 R 650/11

    Säumniszuschläge auf Nachversicherungsbeiträge; Geltendmachung durch

    Die von einem öffentlichen Dienstherrn zu treffenden organisatorischen Maßnahmen zur Durchführung einer Nachversicherung müssen bestimmten Anforderungen entsprechen (LSG NRW, rechtskräftiges Urteil vom 28.04.2010, L 8 R 140/09, juris): Erstens muss sichergestellt sein, dass die Absendung der die Nachversicherung betreffenden Vorgänge durch die für die aktiven versicherungsfrei Beschäftigten des Dienstherrn zuständige Organisationseinheit (an die für die Durchführung der Nachversicherung der unversorgt ausgeschiedenen Beschäftigten zuständige Behörde des Dienstherrn) tatsächlich erfolgt; das kann z.B. durch ein Vier-Augen-Prinzip (Zeichnung durch den Abteilungsleiter, Mitzeichnung durch den Sachbearbeiter) und ein anschließendes Kontrollsystem (Wiedervorlage) geschehen (vgl. auch LSG RP, Urteil vom 16.10.2006, L 2 R 129/05, juris, Rdn. 33, und Breithaupt 2007, 389).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 3 R 106/09

    Rentenversicherung

    Ebenso wenig ist das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 16.10.2006 - L 2 R 129/05 - (abgedruckt bei JURIS), auf das sich das Sozialgericht in der angefochtenen Entscheidung ebenfalls stützt, geeignet, ein vorsätzliches Vorenthalten der Nachversicherungsbeiträge durch die Klägerin zu begründen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 140/09

    Rentenversicherung

    Das kann z.B. durch ein Vier-Augen-Prinzip (Zeichnung durch den Abteilungsleiter, Mitzeichnung durch den Sachbearbeiter) und ein anschließendes Kontrollsystem (Wiedervorlage) geschehen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.10.2006, L 2 R 129/05, Breith. 2007, 389).
  • SG München, 28.06.2007 - S 17 R 5469/04

    Anspruch auf Zahlung von Säumniszuschlägen bei verspätet entrichteter

    Der hier zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich grundlegend von den Gegebenheiten in dem Fall, den das LSG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 16.10.2006 (L 2 R 129/05) entschieden hat.
  • LSG Bayern, 14.11.2007 - L 13 R 552/06

    Anspruch auf Zahlung eines Säumniszuschlags bei einer Nachversicherung;

    Die Entscheidung des Senats steht auch in Einklang mit den von den Beteiligten in Bezug genommenen Urteilen des LSG Saarland vom 11. November 2004, Az.: L 1 RA 64/02, und des LSG Rheinland-Pfalz vom 16. Oktober 2006, Az.: L 2 R 129/05.
  • SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09

    Anspruch auf Nachversicherung für ehemalige Lehramtsreferendarin

    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in seinen Entscheidungen vom 16. Januar 2006 - L 3 R 3/05 - und vom 28. April 2010 - L 8 R 140/09 - sowie der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (LSG RP) in der Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - L 2 R 129/05 - an, auf die Bezug genommen wird.
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